Keine Angst vor Flüchtlingen! - Einige Fakten zur Flüchtlingsdiskussion
(Quellen und Links: FW vom 20.10.2015, Info-Heft Flucht und Asyl in Thüringen-Download beim Flüchtlingsrat verfügbar)
- Asylrecht ist ein Menschenrecht. Deshalb nehmen wir Flüchtlinge in Deutschland auf. Das ist im Grundgesetz Artikel 16a geregelt. Wir sind ein Rechtsstaat und müssen somit über die Gewährung des Asylrechts individuell und ohne Ansehen der Person entscheiden.
- In den ersten Wochen/Monaten des Aufenthalts bekommen Asylbewerber Sachleistungen (Essen, Kleidung, Hygieneartikel, Strom) und ein Taschengeld ( 143 €/Monat für Alleinstehende, 129 € für Eheleute, für Kinder und Jugendliche weniger). Nach Umzug in dezentrale Unterkünfte gibt es bis zu 326 € Bargeld. Ist ein Flüchtling länger als 15 Monate im Land, stehen ihm bei Bedürftigkeit Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe zu.
- Flüchtlinge dürfen während der ersten drei Monate gar nicht in Deutschland arbeiten. Danach haben sie einen nachrangigen Arbeitsmarkt-Zugang, d.h. wenn ein EU-Bürger für die Arbeitsstelle zur Verfügung steht, darf ein Arbeitgeber keinen Flüchtling einstellen. Diese sogenannte Vorrangprüfung fällt nach dem 15. Monat weg.
- Die Unterbringung von Flüchtlingen ist grundsätzlich eine staatliche Aufgabe. Nach der Thüringer Kostenerstattungsverordnung erhalten die Landkreise/kreisfreien Städte vom Land pro aufgenommenen Flüchtling und Monat Pauschalen für die Unterbringung, für soziale Leistungen und Sozialbetreuung sowie Gelder für Bewachung und medizinische Leistungen.
- Nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland unterliegen die Flüchtlingskinder der Schulpflicht. Zu Beginn sind die Sprachkenntnisse oft nicht ausreichend, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Momentan gibt es auch im Wartburgkreis vorgeschaltete Deutschkurse, die die Integration in die Schullaufbahn erleichtern sollen. Auch Schüler_innen mit Migrationshintergrund haben das Recht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.